Leistungen

Sachverständigenbüro Katja Götz


Bitte beachten Sie:
Die Berufsbezeichnung „Sachverständige/r“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt und werden oft missbräuchlich von Personen verwendet, die keine oder eine unzureichende Berufs-qualifikation besitzen. Es ist daher umso wichtiger für jeden Auftraggeber, die Qualifikation „seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.

Die Prüfung, die ich nach einem Zusatzstudium an der Deutschen Immobilien Akademie (DIA) an der Universität in Freiburg absolviert und nach erfolgreich bestandener Prüfung mit dem Diplom abgeschlossen habe, dient dem Nachweis, dass ich über die notwendigen wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen und methodischen Kenntnisse verfüge, die zur Anfertigung qualitativer Gutachten zur Immobilienbewertung erforderlich sind. Die voll-ständige Bezeichnung, die ich mit diesem Diplom erworben habe, lautet: Diplom Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten (DIA). Diese Bezeichnung ist lang, aber nicht lang genug, um mein vollständiges Tätigkeitsfeld zu umschreiben.

Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Be-schaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Umfang der Gutachten

Ausführliches Gutachten:


Die Grundstücks- und Gebäudebeschaffenheit werden in ausführlicher Form beschrieben und bewertet. Die Verfahren zur Wertermittlung (Ertragswert- und Sachwert), Definitionen zu den Wertermittlungsbegriffen und –Daten sowie die Herleitung der Daten werden ausführlich erläutert.

Kurzgutachten:


Auf die Erläuterungen und Herleitungen wird verzichtet. Grundstück und Gebäude werden nur durch eine Kurzbeschreibung erfasst. Es kommt nur ein Wertermittlungsverfahren zur Anwendung.

Der Zweck eines Gutachten kann vielfältig sein, z.B.


  • auf oder Verkauf einer Immobilie (Kauf-/Verkaufsentscheidung, Preisverhandlung, Preisfindung)
  • Beleihungswertermittlung für Finanzierungen (Grundlage für die Bestimmung der Darlehenshöhe)
  • Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Kreditanträge bei Banken/Sparkassen/Versicherungen
  • Versicherungsanträge für Gebäudeversicherungen
  • Erbauseinandersetzungen (Streitigkeiten über den Wer der Immobilien u. die Auszahlung an Miterben)
  • Vermögensaufstellung
  • Zwangsversteigerung (Festsetzung des Verkehrswertes, wird im Regenfall durch das Gericht beauftragt
  • Gutachten für das Familien- und Vormundschaftsgericht (im Rahmen von Betreuungen)
  • steuerliche Bewertung für das Finanzamt (Entnahme aus Betriebsvermögen etc.)
  • Mieterhöhungsverfahren (z.B. bei Mietstreitigkeiten, bei Mietminderungen wegen Mängel)
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung

 Was kann bewertet werden?


  • Unbebaute Grundstücke (z.B. Ackerland, werdendes Bauland, Bauland
  • Eigentumswohnungen
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen
  • Wohnanlagen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbegrundstücke
  • Industrieobjekte
  • Rechte und Belastungen (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch etc.
  • Erbbaurechte
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