Bitte beachten Sie:
Die Berufsbezeichnung „Sachverständige/r“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt und werden oft missbräuchlich von Personen verwendet, die keine oder eine unzureichende Berufs-qualifikation besitzen. Es ist daher umso wichtiger für jeden Auftraggeber, die Qualifikation „seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Die Prüfung, die ich nach einem Zusatzstudium an der Deutschen Immobilien Akademie (DIA) an der Universität in Freiburg absolviert und nach erfolgreich bestandener Prüfung mit dem Diplom abgeschlossen habe, dient dem Nachweis, dass ich über die notwendigen wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen und methodischen Kenntnisse verfüge, die zur Anfertigung qualitativer Gutachten zur Immobilienbewertung erforderlich sind. Die voll-ständige Bezeichnung, die ich mit diesem Diplom erworben habe, lautet:
Diplom Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten (DIA). Diese Bezeichnung ist lang, aber nicht lang genug, um mein vollständiges Tätigkeitsfeld zu umschreiben.
Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Be-schaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“