- Objektlage (Stadt, Ortsteil, Hausnummer
- Grundbuchauszug (aktueller Stand, i.d.R. ohne Abt. III)
- Katasterkartennachweis (Flurkarte, Flächen, evtl. Veränderungsnachweis)
- Baulasten (falls Eintragungen vorhanden sind)
- Altlastenauskunft (falls Eintragungen vorhanden sind)
- Messbescheinigung des Schornsteinfegers
- Bauunterlagen (Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
- Technische Berechnungen (umbauter Raum, BRI, BGF, NF, GF)
- Baubeschreibung (falls vorhanden)
- Denkmalschutz (evtl. Auszug aus der Denkmalschutzliste)
- Baujahr (wenn möglich Datum von Um-, An- und Einbauten, Renovierungen)
- Bestehende Mietverträge (Abschlussdatum, Laufzeit, aktuelle Miethöhe)
- Betriebskosten (Höhe der tats. Kosten inkl. Hausverwaltung und Instandhaltung)
- Versicherungspolice
- Energieausweis
- Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch und in die Bauakte
Zusätzlich sind bei Wohnungs- und Teileigentum
(z.B. Eigentumswohnungen, Büro, Ladengeschäft) folgende Unterlagen notwendig:
- Teilungserklärung mit Teilungsplan
- Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
- Protokolle der letzten 2 Eigentümerversammlungen
Zusätzlich sind bei Belastung bzw. Begünstigung mit Rechten (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Grunddienstbarkeit notwendig:
- bei dinglichen (im Grundbuch eingetragenen) Rechten der Vertrag aus der Grundakte
- bei rein schuldrechtlichen Vereinbarungen der vertragliche Vereinbarung
Die Unterlagen, die nicht vom Eigentümer geliefert werden, können i.d.R. von der Sachverständigen besorgt oder erstellt werden!